Aktuelles Mai/Juni 2023

Liebe Patientin, lieber Patient,

Ihnen wurde eine Arbeitsunfähigkeit attestiert. Möglicherweise wundern Sie sich, dass das Formular anders aussieht als früher. Das liegt daran, dass der gesamte Prozess rund um die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse bereits seit einiger Zeit und – neu ab 1.1.2023 – auch an Ihren Arbeitgeber elektronisch erfolgt. Das bedeutet, dass Sie als GKV-Patient regelhaft überhaupt keinen Ausdruck dieser Bescheinigung mehr erhalten. Allerdings geben wir Ihnen für eine Übergangszeit das sogenannte Stylesheet der eAU als Papierausdruck mit, um Ihnen die Orientierung und auch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber zu erleichtern. Dabei handelt es sich um einen Service unseres Praxispersonals, um uns und Ihnen zeitraubende Erklärungen, bzw. Diskussionen zu ersparen. Bitte beachten Sie aber, dass in den allermeisten Fällen kein Anspruch auf Ausdruck dieser Ersatzbescheinigung besteht.

WAS SIE ÜBER DIE eAU WISSEN MÜSSEN

Die AU, bekannt auch als „gelber Schein“, haben Sie bislang als Formular, gedruckt auf speziellem Papier erhalten. Das Original war für Ihre Krankenkasse bestimmt, jeweils ein Durchschlag für Ihre Unterlagen und Ihren Arbeitgeber. Waren Sie krank, mussten Sie die Dokumente bisher per Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse senden. Das hat sich geändert. Zuerst wurde im Sommer 2022 der Durchschlag für die Krankenkasse überflüssig: Den verschickt ihre Arztpraxis seitdem digital. Ab Januar 2023 entfällt auch die Ausfertigung für Ihre eigenen Unterlagen und die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber. Allerdings bleiben Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber aktiv über Ihre Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Auf welchem Wege Sie dies rechtssicher tun können, erfragen Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber.

ÜBRIGENS

Wenn die digitale Übermittlung einmal nicht reibungslos klappen sollte, was insbesondere am Anfang noch öfter vorkommen kann, gibt es auf allen Seiten Ersatzverfahren, so dass Sie sich dem Grunde nach auf die Übermittlung verlassen können. Auch, um Ihnen hier dennoch zusätzliche Sicherheit zu geben, erhalten Sie diese gedruckte Ersatzbescheinigung. Bewahren Sie sie sicherheitshalber auf. Wir wünschen Ihnen gute Besserung!

Ihr Praxisteam